Losung für heute:

Erhalte mein Herz bei dem einen, dass ich deinen Namen fürchte.
Psalm 86,11

Gott hat Jesus Christus erhöht und ihm den Namen gegeben, der über alle Namen ist, dass in dem Namen Jesu sich beugen sollen aller derer Knie, die im Himmel und auf Erden und unter der Erde sind, und alle Zungen bekennen sollen, dass Jesus Christus der Herr ist, zur Ehre Gottes, des Vaters.
Philipper 2,9-11

© Evangelische Brüder-Unität - Herrnhuter Brüdergemeine

Weitere Informationen finden Sie hier

 ​Logo der Landeskirche Sachsens

​ ​ ​

 
 
 
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Berechnungsbeispiele Grabstätten

Sargbestattung Einzelstelle im Reihengrab

Die Grabpflege wird von den Angehörigen übernommen, die Ruhezeit beträgt 20 Jahre. 
Es ist keine Verlängerung der Grabstelle möglich.
 

Nutzungsgebühr (Verleihung des Nutzungsrechts) 450,00 €
Bestattungsgebühr (Grab herstellen, schließen, Grabhügel anlegen) 490,00 €
Friedhofsunterhaltungsgebühr (jährlich)   25,00 €
Gebühr für die Errichtung eines Grabmahls (Extrabescheid) 32,00 €
gesamt 997,00€

 

 

Sargbestattung Einzelstelle im Wahlgrab

Die Grabstelle kann in Absprache mit der Friedhofsverwaltung ausgesucht werden.
Die Grabpflege wird von den Angehörigen übernommen, die Ruhezeit beträgt 20 Jahre. 
Es ist eine Verlängerung der Grabstelle möglich.
 

Nutzungsgebühr (Verleihung des Nutzungsrechts) 490,00 €
Bestattungsgebühr (Grab herstellen, schließen, Grabhügel anlegen) 490,00 €
Friedhofsunterhaltungsgebühr (jährlich)   25,00 €
Gebühr für die Errichtung eines Grabmahls (Extrabescheid) 32,00 €
gesamt 1037,00€

 

 

Sargbestattung Doppelstelle im Wahlgrab

Die Grabstelle kann in Absprache mit der Friedhofsverwaltung ausgesucht werden.
Die Grabpflege wird von den Angehörigen übernommen, die Ruhezeit beträgt 20 Jahre. 
Es ist eine Verlängerung der Grabstelle möglich.
Außerdem ist eine weitere Sargbestattung, sowie die Bestattung von 2 Urnen möglich.
 

Nutzungsgebühr (Verleihung des Nutzungsrechts) 980,00 €
Bestattungsgebühr (Grab herstellen, schließen, Grabhügel anlegen) 490,00 €
Friedhofsunterhaltungsgebühr (für 2 Grablager/ jährlich)       50,00 €
Gebühr für die Errichtung eines Grabmahls (Extrabescheid)     32,00 €
gesamt 1552,00€

 

 

Urnenbeisetzung Doppelstelle im Wahlgrab

Die Grabstelle kann in Absprache mit der Friedhofsverwaltung ausgesucht werden.
Die Grabpflege wird von den Angehörigen übernommen, die Ruhezeit beträgt 20 Jahre. 
Es ist eine Verlängerung der Grabstelle möglich.
Außerdem ist mindestens eine weitere Urnenbeisetzung möglich.
 

Nutzungsgebühr (Verleihung des Nutzungsrechts) 490,00 €
Bestattungsgebühr (Grab herstellen, schließen, Grabhügel anlegen) 220,00 €
Friedhofsunterhaltungsgebühr (jährlich)     25,00 €
Gebühr für die Errichtung eines Grabmahls (Extrabescheid)     32,00 €
gesamt 767,00 €

 

 

Gemeinschaftseinzelgräber für Sarg- und Urnenbestattung (Grüne Wiese)

Die Erstgestaltung und Grabpflege über die gesamte Ruhezeit (20 Jahre)
übernimmt der Friedhofsträger.
Im Preis enthalten sind die Nutzungs- Bestattungs- bzw. Beisetzungsgebühr,
sowie die Friedhofsunterhaltungsgebühr.
Es ist keine Verlängerung der Grabstelle möglich.
 

Sargbestattung 3000,00 €
Urnenbeisetzung 2730,00 €

 

 

Urnengemeinschaftsgrab

Die Erstgestaltung und Grabpflege über die gesamte Ruhezeit (20 Jahre)
übernimmt der Friedhofsträger.
Im Preis enthalten sind die Nutzungs- und Beisetzungsgebühr,
sowie die Friedhofsunterhaltungsgebühr und das Grabmahl.
Es ist keine Verlängerung der Grabstelle möglich.
 

Beisetzung Buchholz 2600,00 €
Beisetzung Frohnau/ Kleinrückerswalde     2800,00 €

 

 

Urnenbeisetzung im Baumgrab

Die Erstgestaltung und Grabpflege über die gesamte Ruhezeit (20 Jahre)
übernimmt der Friedhofsträger.
Im Preis enthalten sind die Nutzungs- Bestattungs- bzw. Beisetzungsgebühr,
sowie die Friedhofsunterhaltungsgebühr und das Grabmahl.
Es ist keine Verlängerung der Grabstelle möglich.

 

2938,00 €

 

Bei allen Bestattungsformen ist es möglich die Feierhalle bzw. Kirche zu nutzen.
Die Kosten werden separat erhoben, ebenfalls die Kosten für eine eventuelle erste Randbepflanzung bzw. Natursteineinfassung.