Losung für heute:

Gedenke, HERR, an deine Barmherzigkeit und an deine Güte, die von Ewigkeit her gewesen sind.
Psalm 25,6

Als aber erschien die Freundlichkeit und Menschenliebe Gottes, unseres Heilands, machte er uns selig - nicht um der Werke willen, die wir in Gerechtigkeit getan hätten, sondern nach seiner Barmherzigkeit - durch das Bad der Wiedergeburt und Erneuerung im Heiligen Geist.
Titus 3,4-5

© Evangelische Brüder-Unität - Herrnhuter Brüdergemeine

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Trauer/ Bestattung

Wenn ein Mensch heimgegangen ist, dann müssen verschiedene Wege von den Angehörigen zurückgelegt werden. Einer der ersten Wege führt Sie zum Pfarramt, bzw. zur Friedhofsverwaltung (Pfarramt in Buchholz). Dort wird ein erster Terminvorschlag für eine Beisetzung vereinbart. Zu diesem Zeitpunkt sollten Sie sich entschieden haben, ob eine Erdbestattung oder eine Feuerbestattung infrage kommt.

 

Die nächste zu klärende Frage ist: soll der/die Verstorbene in ein Reihengrab oder in ein Wahlgrab beigesetzt werden. Das Reihengrab wird strikt der Reihe nach vergeben. Es ist ein Einzelgrab, in das keine weiteren Beisetzungen erfolgen kann. Das Wahlgrab wählen Sie sich selbst aus. Ein Wahlgrab kann nach der Regelruhezeit von 20 Jahren auch verlängert werden, so dass eine weitere Beisetzung in eine Wahlgrabstätte möglich ist. (Bedenken Sie bitte bei der Auswahl auch, dass Sie entweder einen Grabstein oder evtl. zwei Grabsteine für zwei Reihengräber brauchen.)

 

F- Kreuz 2

 

Nachdem Sie im Pfarramt waren, führt Sie der nächste Weg zu einem Bestattungsunternehmen. Mit diesem wird der Termin für die Bestattung in Rücksprache mit dem Pfarramt festgemacht. Das Bestattungsunternehmen übernimmt dann viele der weiteren Wege für Sie. 

 

Wir wünschen Ihnen viel Kraft für diese Wege.